Freibeträge für 2012 jetzt beim Finanzamt beantragen

Arbeitnehmer, die für Aufwendungen oder Pauschbeträge, die ihnen zustehen, einen Freibetrag auf ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen wollen, müssen bei ihrem "Wohnsitz-Finanzamt" einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellen. Durch die Eintragung des Freibetrages zieht der Arbeitgeber weniger Lohnsteuer vom Arbeitslohn ab und das monatliche Nettogehalt erhöht sich. Dies kann sich auch positiv auf andere staatliche Leistungen, wie beispielsweise das Elterngeld, auswirken.

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E Bilanz

Das Steuerbürokratieabbaugesetz (SteuBAG) hat den Stein ins Rollen gebracht: Zukünftig müssen Jahresabschlüsse elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden (Stichwort "E-Bilanz"). Alle bilanzierenden Unternehmen - unabhängig von Rechtsform und Größe - werden davon betroffen sein. Was kommt konkret auf Sie zu? Wie unterstützt DATEV bei der Umsetzung?


Aktueller Hinweis: Am 01.07.11 wurde ein "überarbeiteter Entwurf eines Anwendungsschreibens zu § 5b EStG; Verbandsanhörung" veröffentlicht. Darin wird auf die zeitliche Anwendung der E-Bilanz Bezug genommen: Im Erstjahr der Anwendung beanstandet die Finanzverwaltung nicht, wenn die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung noch nicht gemäß §5b EStG nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz übermittelt werden. Konkret heißt das: Bilanz sowie Gewinn-und Verlustrechnung können für das Geschäftsjahr, das nach dem 31.12.11 beginnt, noch in Papierform abgegeben werden.

 

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