E Bilanz

Das Steuerbürokratieabbaugesetz (SteuBAG) hat den Stein ins Rollen gebracht: Zukünftig müssen Jahresabschlüsse elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden (Stichwort "E-Bilanz"). Alle bilanzierenden Unternehmen - unabhängig von Rechtsform und Größe - werden davon betroffen sein. Was kommt konkret auf Sie zu? Wie unterstützt DATEV bei der Umsetzung?


Aktueller Hinweis: Am 01.07.11 wurde ein "überarbeiteter Entwurf eines Anwendungsschreibens zu § 5b EStG; Verbandsanhörung" veröffentlicht. Darin wird auf die zeitliche Anwendung der E-Bilanz Bezug genommen: Im Erstjahr der Anwendung beanstandet die Finanzverwaltung nicht, wenn die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung noch nicht gemäß §5b EStG nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz übermittelt werden. Konkret heißt das: Bilanz sowie Gewinn-und Verlustrechnung können für das Geschäftsjahr, das nach dem 31.12.11 beginnt, noch in Papierform abgegeben werden.

 

 

Die wichtigsten Informationen zum Thema E-Bilanz

  • § 5b EStG: Elektronische Übermittlung der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Überleitungsrechnung auf Basis des XBRL-Standards*
  • Erstmals verpflichtend anzuwenden auf Jahresabschlüsse für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen
  • Vorgaben über Aufbau (Taxonomie) des elektronisch zu übermittelnden Jahresabschlusses sowie Mindestpositionen (Muss-Felder), die übermittelt werden müssen
  • Androhung und ggf. Festsetzung von Zwangsgeld, falls nicht elektronisch eingereicht wird. Eine Einreichung auf Papier ist nicht mehr möglich.
  • Auf Antrag kann zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichtet werden.

Der erstmalige Anwendungszeitpunkt für die E-Bilanz wurde um ein Jahr verschoben (Anwendungszeitpunktverschiebungsverordnung (AnwZpvV) - Verordnung zur Festlegung eines späteren Anwendungszeitpunktes der Verpflichtungen nach § 5b Einkommensteuergesetz). Das bedeutet, dass erst die Jahresabschlüsse für das Wirtschaftsjahr 2012 nur noch in elektronischer Form angenommen werden. Details werden kommende BMF-Schreiben regeln.

Pilotierung der Übermittlung einer E-Bilanz

Im ersten Halbjahr 2011 bot das BMF eine Pilotphase zur freiwilligen elektronischen Übermittlung von Jahresabschlüssen an. Ziel der Pilotphase war es sicherzustellen, dass die Übermittlung reibungslos abläuft. Zudem sollten die Anforderungen an den Aufbau (Taxonomie) des Jahresabschlusses und die festgelegten Mindestpositionen (Muss-Felder) erprobt und ggf. optimiert werden.

In ihrem Bericht über die Auswertung der Pilotphase zur E-Bilanz hat die Finanzverwaltung veröffentlicht, dass während der Pilotierung 68 E-Bilanzen übermittelt wurden, eine Vielzahl davon über DATEV. Alle Übermittlungen waren erfolgreich. In der Mehrzahl der Fälle wurden Datensätze übermittelt, die der Struktur und Konzeption der E-Bilanz entsprachen. In einigen Fällen hätte sich die Finanzverwaltung mehr Informationsgehalt gewünscht.

Gemäß Finanzverwaltung soll nach den Erfahrungen in der Pilotphase, Änderungen in der Taxonomie vorgenommen werden. So ist geplant, bei ca. 13 Positionsfeldern die Eigenschaft "Muss-Feld" zu entfernen. Das Fazit der Finanzverwaltung: "Die Pilotierung hat gezeigt, dass die elektronische Übermittlung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung in der geforderten Form und mit dem gewünschten Inhalt möglich ist." Mehr Details erhalten Sie im Bericht über die Auswertung der Pilotphase zur elektronischen Übermittlung von Daten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.

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